Forst-Längenbühl

  02.09.2020 , Forst-Längenbühl

Verkehrsmassnahme
Die Hoch- und Tiefbaukommission (HTK) hat folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Verbot für Motorwagen und Motorräder; Forst- und Landwirtschaft sowie Zufahrt Bützacker 21, 22 gestattet. Wegverbindung Bim Wald – Allmid.

Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) hat das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, die Zustimmung zu diesem Beschluss mit Verfügung vom 22. Juli 2020 erteilt.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit der erstmaligen Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989, (VRPG, BSG 155.21). Die Beschwerde ist in deutscher Sprache einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Hoch- und Tiefbaukommission (HTK) Forst-Längenbühl


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