Die wichtigsten Änderungen auf den 1. Januar 2020 bei der AHV/IV/EO und den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Lebensbedarf und Beträge der durchschnittlichen Krankenkassenprämien bei den Ergänzungsleistungen (EL)
Der Höchstbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen beträgt pro Jahr:
Alleinstehende-Ehepaare Waisen
2020 19’450.– 29’175.– 10’170.–
Die durchschnittlichen jährlichen Krankenkassenprämien im Kanton Bern wurden in den 3 Prämienregionen wie folgt festgesetzt: