Kantonsstrasse Nr. 221 Belp – Thun Kantonsstrasse Nr. 221.1 Uttigen – Heimberg

  26.02.2020 Verkehrsmassnahmen

Verkehrserschwerung

Gemeinde: Uetendorf
20220 / Neumattbrücke
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf diesen Kantonsstrassen die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Teilstrecke: Uetendorf – Heimberg; Knotenbereich Thunstrasse, Überführung Aegertenstrasse (Uttigen–Uetendorf) (Koordinaten: 2 610 355 / 1 181 710).

Dauer: Anfang März bis Ende Oktober 2020.

Ausnahmen: Keine.

Verkehrsführung: Aegertenstrasse: Die zwei Fahrspuren pro Richtung werden während der gesamten Bauzeit auf eine Fahrspur pro Richtung begrenzt. Die Durchfahrtshöhe wird auf 4.30 m limitiert. Thunstrasse: Totalsperrung der Brücke vom 6. Juli bis 11. September 2020. Die Umfahrung erfolgt via Brückenauffahrten über die Aegertenstrasse.

Einschränkungen: Der Verkehr wird zeitweilig mit Verkehrsdienst geregelt und teilweise örtlich umgeleitet.

Grund: Instandsetzung Neumattbrücke als Substanzerhaltungsmassnahme.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

3602 Thun, 21. Februar 2020

Oberingenieurkreis l


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