Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  04.02.2018 , Zwieselberg

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Donnerstag, 2. Dezember 2021, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage der Oberstufenschule Wattenwil, Hagen

Traktanden:
1. Sanierung Vorgasse 1; Genehmigung Verpflichtungskredit
2. Budget 2022; Genehmigung und Festlegung der Steueranlagen
3. Kreditabrechnung Anschaffung Kommunalfahrzeug; Kenntnisnahme
4. Kreditabrechnung Sanierung Regenwasserleitung Fröschgasse bis Musterplatz; Kenntnisnahme
5. Kreditabrechnung Generelle Entwässerungsplanung GEP; Kenntnisnahme
6. Verschiedenes
a) Orientierungen
b) Ehrungen
c) Verschiedenes

Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–5 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Der Zusammenzug des Budgets 2022 kann auch unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Covid-19
Die Maskenpflicht gilt auch für die Gemeindeversammlung. Die Abstandsvorschriften werden je nach Anzahl Teilnehmer/innen nicht eingehalten werden können. Masken, welche die anderen Personen vor einer Ansteckung schützen, werden beim Eintritt verteilt. Wir bitten Sie, pro Haushalt nebeneinander zu sitzen.

Bitte informieren Sie sich vor der Gemeindeversammlung über die aktuellen Massnahmen auf unserer Website www.wattenwil.ch. Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen abgesagt werden müssen oder sollte anstelle der Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchgeführt werden, teilen wir dies unter www. wattenwil.ch und im Thuner Amtsanzeiger mit.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).
Der Gemeinderat


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