Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  04.02.2018 , Zwieselberg

Mittwoch, 21. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Schulhaus Zwieselberg

Traktanden
1. Genehmigung Jahresrechnung 2016 und Kenntnisnahme der Nachkredite
2. Abrechnung Verpflichtungskredit Sanierung Schulhaus
3. Abrechnung Verpflichtungskredit Kanalsanierung Glütsch
4. Aufhebung Gebührentarif für die Ölfeuerungskontrolle vom 27. Mai 1982
5. Orientierungen
6. Verschiedenes

Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Zwieselberg, Hubel 46 D, 3645 Zwieselberg, öffentlich auf.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Information
In der «Zwieselberg-Info» wird vor der Versammlung über die Traktanden informiert.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zur Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Zwieselberg angemeldet sind.

Zwieselberg, 11. Mai 2017

Der Gemeinderat


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