Gebührentarif für die Feuerungskontrolle 2017

  04.02.2018 , Zwieselberg

Der Gebührentarif für die Ölfeuerungskontrolle vom 1. Oktober 1982 wurde an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2017 per 30. Juni 2017 aufgehoben.

Der neue Gebührentarif für die Feuerungskontrolle 2017 wurde vom Gemeinderat Zwieselberg an der Sitzung vom 3. Juli 2017 genehmigt. Der Tarif tritt rückwirkend per 1. Juli 2017 in Kraft.

Gegen den Gebührentarif kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Der Gebührentarif liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Zwieselberg öffentlich auf.

Zwieselberg, 6. Juli 2017

Der Gemeinderat Zwieselberg


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