Hundetaxe 2017

  04.02.2018 , Zwieselberg

Gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Zwieselberg muss für jeden in der Gemeinde Zwieselberg gehaltenen Hund, der am 1. August 2017 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden.

Der Gemeinderat hat diese Steuer auf Fr. 60.– pro Hund festgesetzt. Da Sie bereits im Besitz einer Dauerkontrollmarke sind, werden wir Ihnen dieses Jahr keine neue Marke zustellen. Wir werden Ihnen dieses Jahr nur eine Rechnung senden, welche Sie bitte bis 30. September 2017 bei uns einzahlen.

Wir behalten uns vor, nicht bezahlte Hundemarken nach diesem Termin gegen Zuschlag von Fr. 20.– gemäss Gebührenreglement zu mahnen.

Wir bitten Sie, den Erwerb, Wechsel oder Abgang eines Hundes bis 28. Juli 2017 der Gemeindeverwaltung zu melden. Ebenfalls bitten wir Sie uns umgehend zu melden, wenn Sie die Dauerkontrollmarke verloren haben.

Gemäss Mitteilung des kant. Veterinäramtes vom März 1999 wurde die Tollwut-Schutzimpfung aufgehoben. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung wie bis anhin vorgeschrieben ist. Ebenfalls wird empfohlen, die Tiere auf freiwilliger Basis impfen zu lassen.

Zwieselberg, 6. Juli 2017

Gemeinderat Zwieselberg


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