Publikation der öffentlichen Planauflage nach Art. 60 BauG Überbauungsordnung mit Baubewilligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

  04.02.2018 , Zwieselberg

Einwohnergemeinden Zwieselberg

Öffentliche Planauflage und Bekanntmachung A) Überbauungsordnung (UeO) «Kiesabbau

und Auffüllung Allmid» mit Zonenplanund Baureglementsänderung

B) Baugesuch (Art. 88 Abs. 6 BauG) für Kies-

abbau und Auffüllung mit unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial mit neuer Erschliessung
C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG (inkl. UVP)
D) Rodung

Der Gemeinderat von Zwieselberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 (BewD), Art. 15 der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) und Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) folgende Akten zur öffentlichen Auflage:

A) UeO «Kiesabbau Allmid» Überbauungsordnung «Kiesabbau und Auffüllung Allmid», bestehend aus:
– Überbauungsplan Abbau 1:1000
– Überbauungsplan Auffüllung und Endgestaltung 1:1000
– Überbauungsplan Profile 1:1000
– Überbauungsvorschriften
– Erläuterungsbericht
– Geringfügige Zonenplan- und Baureglementsänderung «Gewässerraum» nach Art.
122 Abs. 7 BauV

B) Baugesuch
Gesuchsteller: ARGE Zwieselberg.
Projektverfasser: CSD Ingenieure AG.
Bauvorhaben: Kiesabbau und Auffüllung mit unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial und mit neuer Erschliessung.
Parzelle / Adresse / Koordinaten: 62, 44, 270, 78, 233, 4, 40, 156, 39, 115, 99, 215, 226, 227, 48, 55, 56, 70, 90, 157, 160, 29, 102, 347, 348, 166, 18.
Nutzungszone: UeO Kiesabbau und Auffüllung Allmid.
Schutzzone, Schutzobjekte: Keine.
Beanspruchte Bewilligungen: Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG. Rodungsbewilligung nach Art. 5 WaG. Gewässerschutzbewilligung nach Art. 11 KGschG.
Beanspruchte Ausnahmen: Ausnahmebewilligung für Eingriffe in die Ufervegetation nach Art. 18, 21, 22 NHG. Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze nach Art. 20 NHG. Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Vorkommen geschützter Pflanzen und Tiere nach Art. 20 NHG. Unterschreiten des gesetzlichen Waldabstandes nach WaG. Ausnahmebewilligung für nachteilige Nutzung nach Art. 16 WaG. Wasserbaupolizeibewilligung nach Art. 48 WBG. Ausnahmebewilligung für Verkehrsübergänge über Gewässer nach Art. 38 GSchG und Art. 41c GSchV. Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 KFiG. Bewilligung Strassenanschluss nach Art. 85 SG.
Gewässerschutzzone: Au.

C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01)
Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer UVP. Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während der Auflagefrist zusammen mit den Bauakten eingesehen werden.
– UVP-pflichtiger Anlagetyp (Abbauvolumen
> 300 000 m3; Auffüllvolumen > 500 000 m3)

– Art und Zweck der Nutzung (Kiesabbau, Wiederauffüllung und Rekultivierung)
– Umfang/Dimensionen (Abbau und Auffüllung ca. 1 Mio. m3)
– Umweltverträglichkeitsbericht vom 15. September 2017
– Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit vom 19. Mai 2017

D) Rodung Gesuchsteller Rodungsgesuch vom 15. September 2017, bestehend aus:
– Rodungsformularen
– Rodungs- und Aufforstung-Situation 1:2000
– Übersichtsplan 1:25 000

Auflage und Rechtsmittel Auflage- und Einsprachestelle:
– Gemeindeverwaltung Zwieselberg, Hubel 46 D, 3645 Zwieselberg. Während der Öffnungszeiten.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist: Vom 27. September bis 27. Oktober 2017.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Zwieselberg einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Mittwoch, 15. November und Montag, 20. November 2017, jeweils um 19.30 Uhr statt.

Zwieselberg, 18. September 2017

Der Gemeinderat


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