Öffentliche Auflage

  22.03.2018 , Zwieselberg

Wasserversorgung Reutigen-Zwieselberg
Gemeindegebiet Zwieselberg

Die Wasserversorgung Reutigen-Zwieselberg bringt gestützt auf Artikel 21 und 22 WVG für die Sicherung von öffentlichen Wasserleitungen und Erteilung der Baubewilligung die Überbauungsordnung Ersatz Transportleitung Glütsch–Bühl zur öffentlichen Auflage.

Die Überbauungsordnung beinhaltet die Linienführung der neuen Transportleitung ab dem Anschlusspunkt in der Einmündung Glütsch über die Egg und die Kreuzgasse bis zum Anschluss Bühl an die Verbindungsleitung zum Reservoir Zwieselberg.

Die Akten, bestehend aus dem Überbauungsplan und den Überbauungsvorschriften, liegen vom 15. März 2018 bis und mit 16. April 2018 auf der Gemeindeverwaltung Reutigen, 3647 Reutigen, und der Gemeindeverwaltung Zwieselberg, 3645 Zwieselberg, öffentlich auf (Öffnungszeiten gemäss Homepage).

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Reutigen, Postfach 7, 3647 Reutigen, einzureichen.

Wasserversorgung Reutigen-Zwieselberg


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