Ordentliche Burgerversammlung

  06.03.2019 , Zwieselberg

Montag, 30. März 2020, 20.00 Uhr, im Schulhaus Zwieselberg

Traktanden:
1. Protokoll der Sitzung vom 20. Januar 2020
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2019
2.2 Orientierung Rechnungsabschluss
2.3 Revisionsbericht
2.4 Genehmigung Rechnung 2019
2.5 Datenschutzbericht
3. Orientierung und Unvorhergesehenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Burgerrat


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