Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  15.05.2019 , Zwieselberg

Mittwoch, 19. Juni 2019, 20.00 Uhr, im Schulhaus Zwieselberg

Traktanden
1. Genehmigung Jahresrechnung 2018 und Kenntnisnahme der Nachkredite
2. Beschluss Verpflichtungskredit Belagsarbeiten Stallaegerten
3. Orientierungen
4. Verschiedenes

Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Zwieselberg, Hubel 46 D, 3645 Zwieselberg, öffentlich auf.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Information In der «Zwieselberg-Info» wird vor der Versammlung über die Traktanden informiert.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zur Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Zwieselberg angemeldet sind.

Zwieselberg, 13. Mai 2019

Der Gemeinderat


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