Öffentliche Planauflage Teil-Ortsplanungsrevision

  10.03.2021 , Zwieselberg

Der Gemeinderat Zwieselberg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teil-Ortsplanungsrevision, bestehend aus der Anpassung des Baureglements an die harmonisierten Begriffe und Messweisen (BMBV) sowie die geänderten Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) mit der Ausscheidung der Gewässerräume, zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. März bis 5. April 2021, in der Gemeindeschreiberei Zwieselberg öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Zwieselberg einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen werden jeweils am Dienstagvormittag, 13. oder 20. April durchgeführt.

Zwieselberg, 23. Februar 2021
Der Gemeinderat


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