Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung; Inkrafttreten

  04.08.2021 , Zwieselberg

In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung Zwieselberg am 23. Juni 2021 beschlossene Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Gemeinderat Zwieselberg


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