Anpassungen am Abwasserreglement und am Tarif

  25.07.2024 Steffisburg, Steffisburg

Wiederkehrende Gebühren Abwasser, gestützt auf Änderung übergeordneter MWST-Satz (8.1 statt 7.7%)
Der Gemeinderat hat den Anpassungen des Abwasserreglements und des Tarifs wiederkehrende Gebühren Abwasser, gestützt auf die Änderung des übergeordneten MWST-Satzes (8.1 statt 7.7%) in eigener Kompetenz zugestimmt. Diese Anpassungen an den hier betroffenen Erlassen sind rein formeller Natur, da die Erlasse der Gemeinde nicht gegen Bundesrecht verstossen dürfen und der höhere MWST-Satz seit 1. Januar 2024 ohnehin allgemeinverbindlich und schweizweit zur Anwendung kommt.

Die beiden Anpassungen am Erlassverzeichnis werden hiermit vorschriftsgemäss nach Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern öffentlich bekannt gegeben.
Der Gemeinderat


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