Öffentliche Auflage Walderschliessung Chrishau
19.09.2024 Kanton Bern, Kanton BernÖffentliche Auflage
Gemeinde Fahrni
Die Waldabteilung Voralpen, des Amtes für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern, legt gemäss Art. 18 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen VBWV vom 1. Januar 1998 auf der Gemeindeverwaltung Fahrni vom 19. September bis 19. Oktober 2024 folgende Akten betreffend des Walderschliessungsprojektes Chrishau öffentlich auf:
1. Technischer Bericht mit Anhang und Plangrundlagen
2. Mitberichte
3. Statuten Weggenossenschaft im Chrishau-Ost
Die geplante Walderschliessung hat zum Ziel, eine sinnvolle Waldbewirtschaftung und Holznutzung im Projektperimeter nachhaltig zu ermöglichen.
Die Akten können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann gegen das geplante Vorhaben Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich mit Angabe der Gründe bei der Gemeinde Fahrni einzureichen.
Zur Einsprache befugt sind vom Vorhaben direkt Betroffene, nach Baugesetz Berechtigte und nach Bundesrecht legitimierte Organisationen und Behörden.
Münsingen, 13. September 2024
Waldabteilung Voralpen
Johann Kurtz, Abteilungsleiter