Öffentliche Planauflage

  06.07.2023 Thierachern

Geringfügige Zonenplanänderung Schürmattweg 15
Der Gemeinderat von Thierachern bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 6. Juli bis 7. August, in der Gemeindeverwaltung Thierachern öffentlich auf und sind unter www.thierachern.ch/aktuell/publikationen online einsehbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Thierachern schriftlich und begründet Einsprache oder Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Thierachern, 27. Juni 2023

Der Gemeinderat


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