Hundetaxe 2023

  13.07.2023 Zwieselberg

Gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Zwieselberg muss für jeden in der Gemeinde Zwieselberg gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden.

Der Gemeinderat hat diese Steuer auf Fr. 60.– pro Hund festgesetzt.
Da Sie bereits im Besitz einer Dauerkontrollmarke sind, werden wir Ihnen dieses Jahr keine neue Marke zustellen. Die Rechnung wird Ihnen im August zugestellt.

Wir bitten Sie, den Erwerb, Wechsel oder Abgang eines Hundes bis 20. Juli der Gemeindeverwaltung zu melden. Ebenfalls bitten wir Sie, uns umgehend zu melden, wenn Sie die Dauerkontrollmarke verloren haben.

Gemäss Mitteilung des kant. Veterinäramtes vom März 1999 wurde die Tollwut-Schutzimpfung aufgehoben. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung wie bis anhin vorgeschrieben ist. Ebenfalls wird empfohlen, die Tiere auf freiwilliger Basis impfen zu lassen.

Zwieselberg, 19. Juni 2023

Der Gemeinderat


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