Mitwirkungsverfahren Einzonung Parzelle 303 «Areal Usserdorf»

  17.08.2023 Seftigen

Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Einzonung der Parzelle 303 «Areal Usserdorf» mit Änderung des Zonenplans für die Realisierung einer Wohnüberbauung zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Planungsinstrumente sowie die erläuternden Unterlagen liegen in der Gemeindeschreiberei vom 1. September bis und mit 8. Oktober zur Einsichtnahme auf. Ferner können die Dokumente unter www.seftigen.ch/projekte/einzonung-usserdorf">https://www.seftigen.ch/projekte/einzonung-usserdorf abgerufen werden. Der Gemeinderat führt am Donnerstag, 31. August, 19.00 Uhr, in der Aula Seftigen, eine öffentliche Informationsversammlung durch, zu der alle Interessierten freundlich eingeladen sind.

Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat, 3662 Seftigen, oder per E-Mail an info@seftigen.ch zu senden.

Der Gemeinderat


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