Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen

  19.10.2023 Kanton Bern, Kanton Bern

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.

Kantonsstrasse Nr.: 221,
Uetendorf – Thun – Steffisburg.

Gemeinde: Uetendorf.

Vorhaben:
Verkehrsplanung Zentrum Uetendorf / Sanierung Ortsdurchfahrt Uetendorf
(410.20306).

Auflagestelle:
Gemeindeverwaltung Uetendorf, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf. Die Unterlagen können auch elektronisch unter www. be.ch/mitwirkungen-und-planauflagentiefbauamt eingesehen werden.

Auflagedauer:
13. Oktober bis 24. November.

Hinweise:
– Es wurde ein Fragebogen erstellt, welche die Mitwirkung erleichtern soll. Dieser ist zusammen mit allen weiteren Unterlagen abrufbar.
– Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Planauflage eingereicht werden.

Gwatt (Thun), 5. Oktober 2023
Tiefbauamt


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