Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
07.12.2023 Burgistein, BurgisteinSamstag, 9. Dezember 2023, 13.30 Uhr, im Schulhaus Burgiwil, Turnhalle
Traktanden:
1. Budget 2024
1.1 Beratung und Genehmigung Budget, Festlegen der Steueranlage sowie der
Liegenschaftssteueranlage
1.2 Finanzplan 2024–2028; Orientierung und Kenntnisnahme
2. Teilrevision Ortsplanung; Orientierung und Genehmigung
3. Werkhof: neue Photovoltaik-Anlage; Genehmigung Verpflichtungskredit
4. Sanierung Sitzgässli /Strassensanierung und Strassenentwässerung; Genehmigung Verpflichtungskredite
5. Feuerwehr Burgistein: Anschaffung neues Tanklöschfahrzeug; Genehmigung Verpflichtungskredit
6. Reglemente
6.1 Totalrevision Wasserversorgungsreglement; Beratung und Genehmigung
6.2 Totalrevision Abwasserentsorgungsreglement; Beratung und Genehmigung
7. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme:
– Ersatz Wasserversorgungsleitung Althaus-Oberburgiwil / Strassensanierung
– Gemeindefahrzeug – Ersatzanschaffung
– Ersatz Wasserversorgungsleitung Elbschen
8. Informationen des Gemeinderates
9. Verschiedenes
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 7 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf. Das Budget 2024 kann auf der Homepage eingesehen werden.
Informationen
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird an alle Haushaltungen zugestellt und ist auf www.burgistein.ch veröffentlicht.
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll der letzten Versammlung lag 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und am Versammlungstag seit mindesten 3 Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Burgistein, 24. Oktober 2023
Der Gemeinderat