Wasserversorgungsgenossenschaft Unterlangenegg

  02.05.2024 Unterlangenegg, Unterlangenegg

Bekanntmachung Genehmigung Statutenrevision mit Herabsetzung des Anteilscheinkapitals
Die privatrechtliche Wasserversorgungsgenossenschaft Unterlangenegg hat mit Generalversammlungsbeschluss vom 25. April 2024 die Totalrevision der im Titel erwähnten Rechtsgrundlagen genehmigt.
Gegen den Inhalt der Rechtsgrundlagen kann nach Art. 67 VRPG innert 30 Tagen Beschwerde geführt werden. Parallel dazu können Genossenschafter/innen nach Art 891 des Obligationenrechts den Generalversammlungsentscheid innert 2 Monaten nach Beschlussfassung, also bis spätestens 26. Juni, mittels Klage anfechten.

Unterlangenegg, 26. April 2024
Der Vorstand


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