Steffisburg
27.06.2024 Kanton Bern, Kanton BernKonzessionsverfahren nach Art. 18 WNG
Gesuchstellerin: Gemeinde Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Projektverfasser: Flussbau AG SAH, Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern, sowie die Gesuchstellerin selber.
Gesuch:
Seit mehreren hundert Jahren wird Wasser bei der Müllerschwelle aus der Zulg entnommen, um damit den Mülibach zu speisen. Im Jahr 1908 wurde das Wasserentnahmerecht (ehehaftes Recht) aus der Zulg zur Speisung des Mülibachs zugunsten der Gemeinde Steffisburg vom Regierungsrat bestätigt. Von dereinst mehreren gewerblichen Nutzungen zeugt heute am Mülibach lediglich noch der Betrieb der Schau-Sägerei «Saagi». Der Kanal ist ein bedeutender Teil des Ortsbildes und der Geschichte von Steffisburg.
Mit der Umsetzung des genehmigten Wasserbauplans «Hochwasserschutz und Längsvernetzung, Steffisburg» vom 5. Mai 2021 wird der Freispiegelabfluss von der Zulg in den Mülibach verunmöglicht. Die Speisung des Mülibachs soll neu mittels Wasserschöpfradanlage erfolgen, welche durch Wasserkraft angetrieben wird.
Mit Gesuchen vom 27. Mai 2024 ersuchte die Gesuchstellerin die Erteilung einer neuen Wasserkraftkonzession mit Nebenbewilligungen für
– den Betrieb eines Schöpfrads mit maximal nutzbarer Wassermenge von 188 l/s,
– die Ausleitung von maximal 150 l/s Wasser mittels Schöpfrad zur Speisung des Mülibachs und
– den Schaubetrieb eines unterschlächtigen Wasserrads bei der Saagi.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Standorte der Anlagenteile
Schöpfrad: Parzelle Steffisburg Nr. 1469, Koordinaten: 2 615 281 / 1 180 858. Wasserentnahme (Triebwasser Schöpfrad und Speisung Mülibach) aus der Zulg: Parzelle Steffisburg Nr. 1469, Koordinaten: 2 615 283 / 1 180 864. Rückgabe Triebwasser in die Zulg: Parzelle Steffisburg Nr. 2333, Koordinaten: 2 615 271 / 1 180 869.
Rückgabe Ausleitung Mülibach in die Aare: Parzelle Steffisburg Nr. 2332, Koordinaten: 2 612 908 / 1 179 751. Saagi: Parzelle Steffisburg Nr. 3401, Koordinaten 2 614 399 / 1 180 177.
Beanspruchte (Ausnahme-)Bewilligungen:
– Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8–10 BGF
– Wasserbaupolizeibewilligung nach Art. 48 WBG
– Bewilligung Wasserentnahme Art. 29 GSchG
Auflage- und Einsprachefrist:
28. Juni bis und mit 29. Juli 2024.
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel bei der Gemeinde Steffisburg einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Bern, im Juni 2024
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern