Baupublikation Steffisburg
08.08.2024 Baupublikationen, Steffisburg, BaupublikationenGesuchsteller: André und Pia Steiner, Hinterzäunen 91a, 3614 Unterlangenegg.
Projektverfasserin: Michaela Oppliger, Talackerstrasse 47, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Umbau Zweifamilienhaus zu Einfamilienhaus mit energetischer Sanierung; teilweise neue Fassadengestaltung; Ersatz der bestehenden Wasser/Wasser-Wärmepumpe durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussen aufgestellt) sowie Neubau eines an der Nordfassade angebauten Carports.
Ausnahme: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG).
Standort / Parzelle: Oberer Riederenweg 11, Parzelle Nr. 1498.
Koordinaten: 2 613 797 / 1 182 064.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone/-objekt: Landschaftsschutzgebiet gemäss Schutzzonenplan (Hartlisberg Eicheried).
Gewässerschutzbereich: Zone üB.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss an ARA.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
9. September 2024.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/">https://www.steffisburg.ch/ baupublikationen eingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 5. August 2024
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat