Hundetaxe 2024
08.08.2024 Reutigen, ReutigenGemäss der kantonalen Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese Gebühr beträgt unverändert Fr. 80.– pro Hund.
Den bereits registrierten Hundehaltern wird eine Rechnung zugestellt. Bisher in Reutigen nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 31. August bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Hundemarken werden nicht mehr abgegeben, da alle Hunde gemäss eidgenössischer Gesetzgebung über einen Mikrochip zur Identifikation verfügen müssen.
Die Gemeindeverwaltung