Allgemeine Gebühren verordnung – Teilrevision 2023

  13.07.2023 Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg hat am 3. Juli die allgemeine Gebührenverordnung vom 17. Juni 2013 revidiert und genehmigt. Die Änderung der Teilrevision 2023 beinhaltet die Neuaufnahme der Gebühr im Anhang 5 (Ziffer 5.4.5) für die neue E-Tankstelle bei der Aula Untere Au. Der Preis beträgt pro kWh 45 Rappen.

Die geänderte Gebührenverordnung tritt per 1. August 2023 in Kraft.

Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, oder unter www.heimberg.ch/reglemente bezogen werden.

Heimberg, 5. Juli 2023

Der Gemeinderat


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