Geringfügige Änderung des Baureglements – ZöN 1 «Dreiligasse»

  22.12.2022 , Homberg

Der Gemeinderat Homberg brachte, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es gingen keine Einsprachen und keine Rechtsverwahrungen ein.

Der Gemeinderat Homberg beschloss die geringfügige Änderung am 12. Dezember. Hiermit erfolgt diese Bekanntmachung gemäss Art. 122 Abs. 8 Bauverordnung des Kantons Bern.

Anschliessend erfolgt die Genehmigung der geringfügigen Änderung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

Homberg, 19. Dezember 2022
Der Gemeinderat


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