Organisationsverordnung: Inkrafttreten

  02.05.2024 Buchholterberg, Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 22. April eine neue Organisationsverordnung erlassen und die bisherige Organisationsverordnung aufgehoben hat. Die neue Organisationsverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend auf 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Verordnung liegt ab 2. Mai bis 1. Juni in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Sie kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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