Ortsplanungsrevision: nachträgliche öffentliche Auflage nach Art. 60 Abs. 3 BauG

  29.06.2023 Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die nachfolgenden, nach der öffentlichen Auflage vorgenommenen Änderungen des Baureglements (BR) zur nachträglichen öffentlichen Auflage.

Gegenstand der nachträglichen öffentlichen Auflage sind folgende Änderungen:
Art. 417 BR (Antennenanlagen)
Art. 531 BR (Lebensräume)

Als erläuternde Unterlagen sind zusätzlich einsehbar:
Erläuterungen zu den Änderungen nach der öffentlichen Auflage

Die Änderungen erfolgen aufgrund der Einspracheverhandlungen zur Ortsplanungsrevision und betreffen die Kaskadenregelung zur Standortwahl bei Antennenanlagen und die Regelung der Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Lebensräume. Die Stimmbevölkerung hat die Ortsplanungsrevision mit diesen Änderungen am Baureglement an der Urnenabstimmung am 12. März 2023 beschlossen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 29. Juni bis 31. Juli, in der Bauverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, öffentlich auf. Sie können ebenfalls über die Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann bei der Bauverwaltung Heimberg gegen die geplante Änderung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Heimberg, 26. Juni 2023

Der Gemeinderat


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