Reglement über die Aufgabenübertragung im Bereich des Zivilschutzes; Rechtskraft

  18.01.2024 Stocken-Höfen, Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023 genehmigte Reglement in Rechtskraft erwachsen ist.

Das Übertragungsreglement tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Reglement über die Aufgabenübertragung im Bereich des Zivilschutzes kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch verfügbar.

Der Gemeinderat


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