Richtplan Kanton Bern: Öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung Richtplananpassungen 24

  29.08.2024 Kanton Bern, Kanton Bern

Mit den Richtplananpassungen 24 werden 17 Massnahmen angepasst und zwei Massnahmen neu in den Richtplan aufgenommen. Gemäss Art. 58 des kantonalen Baugesetzes legt die Direktion für Inneres und Justiz im Auftrag des Regierungsrats die Anpassung zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung auf. Alle juristischen und natürlichen Personen können den Entwurf einsehen und sich dazu schriftlich äussern.

Auflagezeit:
Vom 26. August bis 25. November.

E-Mitwirkung: Die Mitwirkung erfolgt als E-Mitwirkung. Die Unterlagen sind unter der Internet-Adresse www.be.ch/richtplan zu finden.

Auflageorte:
– Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern (zu den ordentlichen Bürozeiten)
– Amt für Gemeinden und Raumordnung, Französischsprachige Verwaltungsstelle, Hauptstrasse 2, 2560 Nidau (8.00 bis 11.30 Uhr) Die Mitwirkungseingaben sind bis 25. November zu übermitteln.

Bern, 26. August 2024
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern


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