Verordnung über den Bezug der von der Gemeinde Wattenwil zur Vergügung gestellten unpersönlichen Generalabonnemente der SBB «Tageskarte Gemeinde»; Ausserkraftsetzung

  31.08.2023 Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 5. Juni 2023 die Verordnung den Bezug der von der Gemeinde Wattenwil zur Verfügung gestellten unpersönlichen Generalabonnemente der SBB «Tageskarte Gemeinde» vom 9. März 2020 per 31. Dezember 2023 ersatzlos aufgehoben hat. Dies, weil die SBB die Tageskarten Gemeinde ab 2024 nicht mehr anbietet.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Hinweis zum Nachfolgeprodukt
Als Nachfolgeprodukt ab 1. Januar 2024 wurde die Spartageskarte Gemeinde entwickelt. Das neue Angebot orientiert sich an der bekannten Spartageskarte des ÖV, jedoch besteht neu ein schweizweites Gesamtkontingent pro Tag. Sie steht den Kunden/-innen in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Die Gemeinde Wattenwil beteiligt sich an der Nachfolgelösung. Interessierte können unter www. spartageskarte-gemeinde.ch die Verfügbarkeit überprüfen. Reservationen sind ab 6 Monaten im Voraus möglich, jedoch frühestens ab 11. Dezember 2023.

Der Gemeinderat


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