Baupublikation Sigriswil

  22.06.2023 Baupublikationen, Sigriswil

Gesuchstellerin: New Living AG, Staldenstrasse 80, 3929 Zermatt, vertreten durch Architektur Box 96 GmbH.
Projektverfasserin: Architektur Box 96 GmbH, Markus Stähli, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Vorhaben: Projektänderung zu Neubau von je einem MFH mit separaten Einstellhallen: Haus A und Haus B mit je 8 Wohnungen. Die Projektänderung umfasst die Verschiebung der Ein-/Ausfahrt ostwärts mit den weiteren Anpassungen der Tiefbauten aufgrund der Verschiebung.
Standort / Parzellen: Aeschlenstrasse 1a (Haus A) und 3 (Haus B), Parzellen Nr. 1914 und 2761.

Zone: Wohnzone zweigeschossig.
Koordinaten: 2 618 945 / 1 174 605 und 2 618 965 / 1 174 575.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (GBR Art. 612 / SG Art. 80). Bauten und Anlagen in Waldnähe (KWaG Art. 25).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Juli 2023.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil oder www.portal.ebau.apps.be.ch/">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances?municipality=20888.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Neue Eingaben können nur gegen die Projektänderung und das Verfahren eingereicht werden. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Sigriswil, 15. Juni 2023

Regierungsstatthalteramt Thun


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