Reutigen
Verordnung Jugend-, Sport-, Berufs- und Kulturförderung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Reutigen an seiner Sitzung vom 21. September 2026 die Verordnung Jugend-, Sport,- Berufs- und Kulturförderung erlassen hat. Die Verordnung tritt, unter Vorbehalt der Genehmigung des Reglementes Jugend-, Sport-, Berufs- und Kulturförderung Reutigen durch die Gemeindeversammlung am 30. November 2026, per 1. Januar 2027 in Kraft.