Verordnung Jugend-, Sport-, Berufs- und Kulturförderung

  29.10.2026 Reutigen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Reutigen an seiner Sitzung vom 21. September 2026 die Verordnung Jugend-, Sport,- Berufs- und Kulturförderung erlassen hat. Die Verordnung tritt, unter Vorbehalt der Genehmigung des Reglementes Jugend-, Sport-, Berufs- und Kulturförderung Reutigen durch die Gemeindeversammlung am 30. November 2026, per 1. Januar 2027 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist vom 29. Oktober bis 30. November auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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