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Überbauungsordnung Auffüllung Steinbruch Schwandwald Reutigen Der Gemeinderat Reutigen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung Auffüllung Steinbruch Schwandwald Reutigen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Überbauungsordnung Auffüllung Steinbruch Schwandwald Reutigen Der Gemeinderat Reutigen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung Auffüllung Steinbruch Schwandwald Reutigen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Burgerversammlung Montag, 10. Juni 2024, 20.00 Uhr, Burgerstube, altes Schulhaus, Dorfplatz 2
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Die Karton- und Styroporsammlung findet statt am:
Die Karton- und Styroporsammlung findet statt am:
Die nächste Annahme von Grobsperrgut findet am 23. April statt.
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Ordentliche Burgergemeindeversammlung Mittwoch, 1. Mai 2024, 20.00 Uhr, im Schulhaus Zwieselberg
Die Organisationsverordnung wurde angepasst. Die Organisationsverordnung wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 20. März 2024 genehmigt und ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Die Gemeindeverwaltung Reutigen bleibt an Ostern von Donnerstag, 28. März , 16.00 Uhr, bis und mit Montag, 1. April geschlossen.
Die Organisationsverordnung wurde angepasst. Die Organisationsverordnung wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 20. März 2024 genehmigt und ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Baumäste gelten gemäss Gewässerschutzvorschriften nicht als geeignetes Deponiematerial. Deshalb wird auch in diesem Jahr eine Baumschnitt-Verwertung durchgeführt:
Baumäste gelten gemäss Gewässerschutzvorschriften nicht als geeignetes Deponiematerial. Deshalb wird auch in diesem Jahr eine Baumschnitt-Verwertung durchgeführt:
Auf dem Schulareal der Gemeinde Reutigen wird am Samstag, 4. Mai ab ca. 16.00 Uhr die Fusion der Gemeinden Reutigen und Zwieselberg gefeiert.