Ordentliche Gemeindeversammlung
07.05.2026 ReutigenMontag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus Reutigen
Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2025; Genehmigung
2. Abrechnung Verpflichtungskredit Trampelpfad; Kenntnisnahme
3. Teilrevision Organisationsreglement per 1. Juli 2026
4. Revision Personalreglement per 1. Juli 2026
5. Verschiedenes
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen vom 12. Mai bis 15. Juni (mind. 30 Tage vor der Gemeindeversammlung), zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf oder können auf der Homepage www.reutigen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Protokoll
Das Protokoll wird vom 22. Juni bis 22. Juli bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 64 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Stimmrecht Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Der Gemeinderat
