Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 2863 und 589 an der Mittleren Strasse 89, Nünenenstrasse 35, 35a, 36, 37, 38, Gantrischstrasse 30, 30a, 39b, 39c und an der Bürglenstrasse 22 und 24, 3600 Thun, lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.