Uebeschi
Hundetaxe
Gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012 und dem Reglement und der Verordnung für die Erhebung der Hundetaxe der Einwohnergemeinde Uebeschi, muss für jeden Hund, der am 1. August mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Die Hundetaxe wurde durch den Gemeinderat auf Fr. 50.– je Hund festgelegt. Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, einen Besitzerwechsel, eine Adressänderung oder den Tod eines Tieres bis 31. Jul…