Abfallverordnung Reutigen
25.06.2026 ReutigenGestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Reutigen an seiner Sitzung vom 8. Juni 2026 den Gebührentarif als Anhang I zur Abfallverordnung für die Periode 2025/2026 erlassen hat. Die Abfallverordnung mit Gebührentarif tritt rückwirkend per 1. September 2025 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist vom 18. Juni bis 17. Juli auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat
