Ehrungen in Sport, Beruf, Freizeit und Kultur

  11.06.2026 Reutigen

An seiner Sitzung vom 1. Februar 2016 hat der Gemeinderat folgende Richtlinien für Ehrungen erlassen:

Primär werden folgende Personen und Gruppen / Delegationen, welche Mitglied eines Vereins mit Sitz in Reutigen sind oder Wohnsitz in Reutigen haben, zur Ehrung eingeladen:
– Medaillenränge, Diplomränge oder eine überdurchschnittliche Leistung an Regional-, Kantonal- oder Schweizer Meisterschaft oder eidgenössischen Veranstaltungen
– Lehrabschluss oder Maturitätsabschluss ab Note 5.3
– Firmenjubiläen für ortsansässige Unternehmen

Nominationen sind dem Gemeinderat bis spätestens Montag, 6. Juli schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind die nötigen Grundlagen / Ranglisten / Zeugnisse beizulegen.

Der Gemeinderat


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