Ehrungen in Sport, Beruf, Freizeit und Kultur
18.06.2026 ReutigenAn seiner Sitzung vom 1. Februar 2016 hat der Gemeinderat folgende Richtlinien für Ehrungen erlassen:
Primär werden folgende Personen und Gruppen / Delegationen, welche Mitglied eines Vereins mit Sitz in Reutigen sind oder Wohnsitz in Reutigen haben, zur Ehrung eingeladen:
– Medaillenränge, Diplomränge oder eine überdurchschnittliche Leistung an Regional-, Kantonal- oder Schweizer Meisterschaft oder eidgenössischen Veranstaltungen
– Lehrabschluss oder Maturitätsabschluss ab Note 5.3
– Firmenjubiläen für ortsansässige Unternehmen
Nominationen sind dem Gemeinderat bis spätestens Montag, 6. Juli schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind die nötigen Grundlagen / Ranglisten / Zeugnisse beizulegen.
Der Gemeinderat
