Personalverordnung
07.05.2026 ReutigenGestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Reutigen an seiner Sitzung vom 24. April 2026 eine Personalverordnung erlassen hat, welche per 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist vom 12. Mai bis 15. Juni auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat
