Gemeindeversammlung

  29.10.2026 Reutigen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Montag, 30. November 2026, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus Reutigen

Traktanden:
1. Totalrevision Reglement Jugend-, Sport-, Berufs- und Kulturförderung
2. Totalrevision Reglement Aufgaben übertragung Sozialdienst
3. Totalrevision Liegenschaftssteuerreglement
4. Genehmigung Reglement Aufgaben übertragung Bauverwaltung an RegioBV Westamt
5. Budget 2027; Genehmigung
6. Finanzplan 2027–2031; Kenntnisnahme
7. Ersatzwahl Schulkommission Reutigen
8. Ortsplanungsrevision; Information
9. Verschiedenes

Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und werden auf der Homepage www.reutigen.ch publiziert.

Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).

Protokoll: Das Protokoll wird vom 10. Dezember 2026 bis 8. Januar 2027 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.

Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.

Der Gemeinderat


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