Aufhebung der Verordnung über die Öffnungszeiten

  05.11.2026 Reutigen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Reutigen an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2026 beschlossen hat, die Verordnung über die Öffnungszeiten der Verwaltung vom 12. Oktober 2015 per 31. Dezember 2026 aufzuheben.

Alle nötigen Anpassungen der Öffnungszeiten werden auch ohne die Verordnung durch den Gemeinderat beschlossen und immer öffentlich bekannt gemacht.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist vom 29. Oktober bis 30. November auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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