Baupublikation Thun
22.06.2023 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Swisscom Immobilien AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Worblaufen.
Projektverfasserin: Gruner AG, Industriestrasse 1, 3072 Zollikofen.
Standort / Parzelle: Balmweg 5, Parzelle Nr. 2838 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Wohnen W2 / Wohnen W3 (BR 200X).
Bauvorhaben: Umnutzung Fitnessclub zu Bürofläche (generelles Baugesuch).
Beanspruchte Ausnahme: Nichteinhalten des minimalen Wohnanteils (Art. 19 BR 2002 / Art. 38 BR 202X Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Juli 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0310 eBau-Nr. 2023-8444
Thun, 9. Juni 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
