Baupublikation Uetendorf

  22.06.2023 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Kamberi Drita und Jusuf, Panoramaweg 4, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: GLB Thun/Oberland, Cardi Ralph, Moosweg 11, 3645 Gwatt (Thun).
Bauvorhaben: Abbruch Garage; Umbau Einfamilien- in Zweifamilienhaus; Erstellen 2 Aussenparkplätze und Neubau Velounterstand.
Standort / Parzelle: Panoramaweg 4a, Parzelle Nr. 1622.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 81 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20934.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juli 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 12. Juni 2023

Bauabteilung Uetendorf


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