Referendum Ausgabenbeschluss
29.06.2023 HilterfingenNotstromkonzept Abwasseranlagen Gemeinde Hilterfingen
In Zukunft ist besonders in den Wintermonaten mit Strommangellagen oder schlimmstenfalls gar mit länger anhaltenden Blackouts zu rechnen. Um die Abwasseranlagen auch unter solchen Notsituationen sicher und ohne Unterbruch betreiben zu können, sind entsprechende Massnahmen zu treffen. Das Gewässerschutzgesetz lässt diesbezüglich keine «Erleichterungen» zu. Ein in Auftrag gegebenes Notstromkonzept liegt nun vor und zeigt die zu treffenden Schritte auf.
Die für die Massnahmen resultierenden Kosten für Planung, Installation, Material, Dienstleistungen und Beschaffung der Aggregate (Diesel-Notstromaggregat und Zapfwellengeneratoren) belaufen sich auf gesamthaft Fr. 195 000.–. Der Gemeinderat hat dem Projekt und den Kosten an seiner Sitzung vom 19. Juni zugestimmt.
Der Finanzbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Gemäss Artikel 9 des Organisationsreglements können mindestens vier Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates über eine einmalige Ausgabe von mehr als Fr. 150 000.– bis Fr. 250 000.– verlangen, dass der entsprechende Beschluss der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis 31. Juli, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 123. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen. Auskunft zu dem Projekt erteilt die Bauverwaltung.
Der Gemeinderat
