Gastgewerbe

  27.07.2023 Regierungsstatthalteramt

Schliessungsstunde am 31. Juli und 1. August
In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August sowie vom 1. August auf den 2. August sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG).

Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.

Feuerwerk
1. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist auf Mensch, Tier, Umgebung und Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen.
2. Allfällige Feuerverbote aufgrund der Trockenheit sind strikte einzuhalten. Informationen hierzu finden Sie unter www.rsta.dij.be.ch.


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