Gebührenverordnung, Anhang 1

  06.07.2023 Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

– Gebührenverordnung, Anhang 1, Ziff. 1.13, Eintrittspreise Hallenbad Uetendorf

Die Änderungen treten per 1. Oktober 2023 in Kraft und wurden vom Gemeinderat am 22. Juni 2023 beschlossen.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter / Reglemente) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 22. Juni 2023

Der Gemeinderat


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