Referendum Ausgabenbeschluss

  06.07.2023 Hilterfingen

Sanierung Liftanlagen Unterführung Chartreuse
Die Liftanlage bei der Unterführung Chartreuse ist in die Jahre gekommen und weist immer wieder Defekte auf. In den nächsten sechs Monaten fallen für beide Aufzüge unerwartete, dringende Unterhaltsarbeiten an, die Kosten von rund Fr. 25 000.– verursachen. Zusätzlich ist zu beachten, dass für diese Liftanlage nur noch revidierte und in wenigen Jahren gar keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. In Anbetracht dessen wurden diverse Handlungsoptionen geprüft.

Nach Vergleich der jeweiligen Vor- und Nachteile hat der Gemeinderat einen Ersatz der beiden Liftanlagen beschlossen. Als optimale Lösung hat sich dabei die Variante Plattform-Treppenaufzüge herausgestellt. Dafür ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 185 000.– erforderlich, welcher die Exekutive am 19. Juni genehmigt hat.

Der Finanzbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Gemäss Artikel 9 des Organisationsreglements können mindestens vier Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates über eine einmalige Ausgabe von mehr als Fr. 150 000.– bis Fr. 250 000.– verlangen, dass der entsprechende Beschluss der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.

Die Referendumsfrist läuft bis 31. Juli, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 123. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen. Auskunft zu dem Projekt erteilt die Bauverwaltung.

Der Gemeinderat


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